Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf der Inhaber nur sechs Monate ab Wohnsitzname in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen. Danach muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Für die Führerscheinstelle benötigen wir folgende Unterlagen:
- gültigen Ausweis oder Reisepass
- Übersetzung des gültigen ausländischen Führerscheins (vom ADAC oder von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer*innen)
- Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (Buchung über cool2drive)
- Sehtest
- biometrisches Passfoto
Mehr Infos und Auskünfte bekommt Ihr in einer unserer Filialen.