Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren
bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei
Elektromotoren.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als
11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis
0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
bis 15 kW.
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/
Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige
Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht
Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht
übersteigt).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B
und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und
mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1
und einem Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg oder einem Anhänger über 3.500 kg Druckluft gebremst,
soweit diezulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils
12.000 kg nicht übersteigt.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg.
Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung
von mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen
außer
dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht
Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut
sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg.
Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis
25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt
sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h
(auch mit Anhänger).
Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende
Arbeitsmaschinen
und Futtermischwagen bis 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch
mit Anhängern).
Schlüsselzahl B96
Fahrzeugkombinationen der Fahrzeuge der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
Schlüsselzahl B196
Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Intensiv-/ Ferienkurse
Du möchtest deine Ferien oder deinen Urlaub nutzen, um so schnell wie möglich Deinen Führerschein in der Tasche zu haben?
In unserer Intensivausbildung, die wir in 14 Tagen anbieten, werden die Lerninhalte in theoretischer und praktischer Form besser vermittelt und umgesetzt, natürlich helfen wir Dir dabei!
Voraussetzung:
Den Fahrerlaubnisantrag sollten wir mindestens sechs Wochen vor dem Ausbildungsbeginn beim zuständigen Straßenverkehrsamt abgeben, da die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Führerscheinstelle 4-6 Wochen beträgt. Vorher musst Du Dich in einer unserer Filialen anmelden, damit wir Dich in unserem System aufnehmen können.
Wenn dieser Prüfauftrag bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt genehmigt ist, können wir als Fahrschule einen Termin zur praktischen Führerscheinprüfung beantragen. Dies ist in der Regel alle 14 Tage möglich.
Für wen geeignet:
Diese Intensivausbildung ist für jeden geeignet, der die Möglichkeit hat, sich einige Tage frei zunehmen um in kurzer Zeit eine effektive, kompetente Führerscheinausbildung zu absolvieren.
Anmeldung:
Setze Dich mit der gewünschten Filiale in Verbindung oder melde Dich hier direkt Online an.
Kurse > FES/ AFS
Aufbauseminar für Fahranfänger
Während Deiner Probezeit ist was schief gelaufen, Du bist auffällig geworden?
Irgendwann kam dann der gefürchtete Brief von der Führerscheinbehörde. Die Anordnung eines Aufbauseminars.
Konsequenz:
Die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahren.
Ziele des Seminars:
• Ergründen von Ursachen für Regelverstöße und Unfallursachen.
• Den eigenen Fahrstil analysieren lernen.
• Welche Rolle spielen Gewohnheiten und Wertebewusstsein?
• Welche Faktoren beeinflussen die Entwicklung des eigenen Fahrstils?
• Die Fähigkeit entwickeln Erlebtes zu analysieren.
Ablauf:
4 Gruppensitzungen a 135 Minuten
1 Fahrprobe 30 Minuten
FES Fahreignungsseminar
Seit dem 01.05.2014 führen wir Fahreignungsseminare (FES) durch.
Melden Sie sich bei uns (1-5 Punkte) und wir werden Ihnen erklären, wie Sie Ihren Punktestand reduzieren können.
Das Verkehrszentralregister wird Fahreignungsregister
Am 01.05.2014 traten die Bestimmungen der seit 2010 betriebenen Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems und des Verkehrszentralregisters in Kraft.
Die wesentlichen Eckpunkte in Kürze
- Das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister wird Fahreignungsregister
- Das Mehrfachtäter-Punktsystem wird Fahreignungs-Bewertungssystem
- Die Verwarnungsgeldobergrenze wird von bisher 35,00€ auf 55,00€
- Die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 40,00€ auf 60,00€ angehoben.
- Für das Fahreignungs-Bewertungssystem werden nur noch Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt, die in Anlage 13 der FeV benannt werden
Punkte-Tacho (Quelle: BMVBS)
Anzahl Verkehrszuwiderhandlung
- 3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind
- 2 Punkte für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
- 1 Punkt für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
Tilgungsfristen
Eine Tilgungshemmung wird es nicht mehr geben. Das heißt, Punkte werden unabhängig davon gelöscht, ob neue Eintragungen hinzukommen.
Zur Kompensation werden die Tilgungsfristen verlängert.Tilgungsfristen beginnen einheitlich ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft.
Tilgungsfristen Verkehrszuwiderhandlung
- 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder Anordnung einer Sperre
- 5 Jahre bei anderen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnus oder Anordnung einer Sperre und besonders schweren Ordnungswidrigkeiten
- 2,5 Jahre bei weniger schweren Ordnungswidrigkeiten
Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Punkte entstehen künftig einhaltlich mit dem Tag der Rechtskraft,aber rückwirkend zum Zeitpunkt des Tattages. Berechnung der Punkte erfolgt damit weiterhin auf der Grundlage des Tattages.
Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
1 bis 3 Punkte
- Vormerkung ( Warnung ohne Folgen, keine Benachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde durch KBA, kein Schreiben an Betroffenen durch Fahrerlaubnisbehörde )
- 1 Punkt Abzug durch freiwilliges Fahreignungsseminar möglich
4 bis 5 Punkte
- der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich ermahnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen (1.Mahnstufe)
- 1 Punkt Abzug durch freiwilliges Fahreignungsseminar möglich
6 bis 7 Punkte
- der Betroffene wird von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. (2.Mahnstufe)
- kein Punkteabbau möglich!
8 Punkte
- die Fahrerlaubnis wird entzogen (3.Mahnstufe)
Alle Maßnahmestufen müssen in jedem Einzelfall durchlaufen werden, bevor die Maßnahmen der jeweils nächsten Stufe ergriffen werden dürfen. Ein Punkteabbau von einem Punkt nach freiwilligem Seminarbesuch ist nur bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten möglich und nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Seminare ohne Punkteabzug können dagegen belibig oft wahrgenommen werden.
Behördliche Anordnungen von Fahreignungsseminaren (FES) gibt es nicht.
Wie erfahre ich meinen Punktestand?
Richten Sie Ihre Anfrage mit Ihren Personendaten und „amtlich beglaubigter“ Unterschrift oder mit Ihren Personendaten und „Ihrer persönlichen“ Unterschrift (nicht „amtlich beglaubigt“) und die vergrößerte Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises/Reisepasses schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Hier können Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ downloaden.